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Vogelgrippe: Sperrbezirk eingerichtet

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Um die mögliche Ausbreitung eines Tierseuchenerreger zu verhindern, wurde in Teilen der Stadt Herdecke ein Sperrbezirk eingerichtet. Anlass dafür ist eine Wildente, die am Mittwoch  16. November, am Ufer des Hengsteysees in Hagen im Bereich Seestr/Freibad Hengsteysee gefunden worden war. Bei ihr wurde jetzt das Geflügel- Influenza-Virus vom Typ N5 nachgewiesen. Ob es sich bei dem Erreger um ein hochansteckendes Geflügelpestvirus handelt, muss noch in einem Speziallabor geklärt werden.

„Allerdings“, so Dr. Peter Rchter, Amtsarzt des Ennepe-Ruhr-Kreises, „ist der bereits vorliegende Befund ausreichend, um Sperrbezirke einzurichten.“ Der Radius von einem Kilometer um die Fundstelle gilt als Verdachts-Sperrbezirk, der Radius von drei Kilometern als Verdachts-Beobachtungsgebiet. „Teile davon“, erläutert Dr. Richter, „liegen auf Herdecker Gebiet. Es war folglich die Aufgabe des Kreisveterinäramtes, die Geflügelhalter über die Regelungen und Auflagen zu informieren.

Die wesentlichen lauten: Innerhalb des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes darf für mindestens 21 Tage das Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Ein Transport ist verboten. „Betroffen“, so Dr. Richter, „sind nach unseren Unterlagen die Tiere von 18 Haltern. Sie wurden von uns am Wochenende umfassend informiert.“

Gleichzeitig fordert er alle Gefügelhalter, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, auf, diese unverzüglich beim Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises nachzuholen.

Und noch zwei Dinge sollten Geflügelhalter beachten. Zum einen sind aufgrund der allgemeinen Seuchenlage  Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in ganz Nordrhein-Westfalen verboten. Zum anderen sollten sie die Hygeineregeln besonders sorgfältig beachten. „Das bedeutet“, erläutert Dr. Richter, „die Ställe sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten werden, Besucherkontakt gilt es ganz zu vermeiden oder auf das  unerlässliche Maß zu beschränken.

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Dr. Richter setzt auf Verständnis für alle mit den Auflagen verbundenen Unannehmlichkeiten. Sie seien aufgrund der Seuchenlage nötig, schützten die Tiere und bewahrten gewerbliche Betriebe vor erheblichen wirtschaflichen Verlusten.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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