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Geflügelpest: Ennepe-Ruhr-Kreis von weiterem Fall betroffen

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Das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises meldet einen weiteren Fall von H5N8. Parallele zu den ersten vier Fällen: Erneut handelt es sich um einen Wildvogel, erneut wurde er im Bereich Herdecke/Wetter, konkret am Koepchenwerk, tot aufgefunden.

Der Nachweis des hochansteckenden Virus bei der Reiherente hat Folgen für die bereits bestehenden Beobachtungs- und Sperrgebiete in Herdecke und Wetter. Sie werden aufgrund von räumlichen Überschneidungen mit dem neuen Fall ein weiteres Mal ausgeweitet und angepasst. „Betroffen sind davon insbesondere die Uferrandzonen von Harkort- und Hengsteysee. Zudem haben wir aus bisher zwei Sperrgebieten nun ein zusammenhängendes Sperrgebiet gebildet“, so Dr. Peter Richter, Amtstierarzt des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Gleichzeitig gilt für alle Halter in Beobachtungs- und Sperrgebiet: Für sie läuft die 21-Tages-Frist, in denen sie insbesondere ein Transportverbot beachten müssen, erneut von vorne. Nach Auskunft des Veterinäramtes befinden sich aktuell 14 Bestände mit 168 Tieren im Sperrbezirk. Im Beobachtungsgebiet sind es 67 Bestände mit 4.441 Tieren.

Für die nächsten Wochen ist nach Einschätzung des Veterinäramtes mit weiteren H5N8 Nachweisen bei Wildvögeln zu rechnen. Hauptziel bleibe es, das Einschleppungsrisiko in Hausgeflügelbestände und gewerbliche Haltungen so gering wie möglich zu halten. Ansonsten bliebe wie in anderen Kreisen Nordrhein-Westfalens nur das Töten der betroffenen Tiere.

Einen wichtigen Beitrag, um das zu verhindern, leistet die inzwischen in ganz Nordrhein-Westfalen geltende Stallpflicht. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen aus den Ausläufen genommen werden. „Alternativ zum geschlossenen Stall“, so der Hinweis des Veterinäramtes, „können sie in Volieren untergebracht werden. Diese müssen dann aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.“

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Drei Dinge sollten Geflügelhalter nach wie vor beachten. Alle, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, werden aufgefordert, diese zeitnah beim Veterinäramt nachzuholen. Aufgrund der allgemeinen Seuchenlage sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art in ganz Nordrhein-Westfalen verboten. Zum dritten gilt es, Hygieneregeln strikt einzuhalten. Dazu zählt unter anderen, die Ställe nur mit eigener Schutzkleidung zu betreten und Besucherkontakte ganz zu vermeiden oder auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

Bei aller Vorsicht sollte aber niemand vergessen: Nach allen derzeit bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das Virus für Menschen nicht gefährlich. Weltweit sind keine Erkrankungsfälle bekannt.

 

Bild: Die gefiederten Mitbewohner müssen auch weiterhin drinnen bleiben. / Archivbild

 

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