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Geflügelpest: Stallpflicht bleibt kreisweit bestehen

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„Das Geflügel im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis muss bis auf weiteres und wie bereits in den letzten Monaten im Stall bleiben.“ Mit dieser Aussage reagiert Amtstierarzt Dr. Peter Richter auf einen neuen Erlass des Landesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darin war den Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte eine risikobasierte und regional angepasste Vorgehensweise empfohlen worden.

Einzige Einschränkung: In Städten mit mehr als 300 Stück Geflügel pro Quadratmeter gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse weiterhin landesweit Stallpflicht. Im Ennepe-Ruhr-Kreis fallen Breckerfeld und Hattingen in diese Kategorie.

„Mit Blick auf in den letzten Wochen in Wetter und Herdecke gefundenen Wildvögel mit H5N8 und den damit verbundenen Beobachtungs- -und Sperrgebieten halten wir die Stallpflicht aber auch in den übrigen sieben Städten nach wie vor für sinnvoll“, erläutert Dr. Richter.

Zu dieser Einschätzung trägt auch ein neuer Fund am Harkortsee in Wetter bei. „Für diesen“, so der Amtstierarzt, „liegt bereits ein erster positiver Befund auf Geflügelpest vor. Aktuell warten wir zwar noch auf die Rückmeldung, ob es sich bei dem Erreger um ein hochansteckendes Virus handelt. Nach den Erfahrungen mit den Untersuchungen der letzten Wochen rechnen wir aber mit einem entsprechenden Resultat des Friedrich-Löffler-Instituts.

Dieses würde für alle Halter im Beobachtungs- und Sperrgebiet bedeuten: Für sie läuft die 21-Tages-Frist, in denen sie insbesondere ein Transportverbot beachten müssen, erneut von vorne. Nach Auskunft des Veterinäramtes befinden sich aktuell 14 Bestände mit 168 Tieren im Sperrbezirk. Im Beobachtungsgebiet sind es 67 Bestände mit 4.441 Tieren.

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Mit der Stallpflicht will das Veterinäramt einen Beitrag leisten, um das Einschleppungsrisiko in Hausgeflügelbestände und gewerbliche Haltungen so gering wie möglich zu halten. Ansonsten bliebe wie in anderen Kreisen Nordrhein-Westfalens nur das Töten der betroffenen Tiere.

„Alternativ zum geschlossenen Stall“, so der Hinweis des Veterinäramtes, „können die Tiere in Volieren untergebracht werden. Diese müssen dann aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.“ Dafür ausreichend sind beispielsweise Folien und Planen als Abdeckung nach oben sowie ein seitlicher Maschendrahtzaun.

Aufgrund der allgemeinen Seuchenlage sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art in ganz Nordrhein-Westfalen verboten. Weiterhin gilt es, die Hygieneregeln strikt einzuhalten. Dazu zählt unter anderen, die Ställe nur mit eigener Schutzkleidung zu betreten und Besucherkontakte ganz zu vermeiden. Bei aller Vorsicht sollte aber niemand vergessen: Nach allen derzeit bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das Virus für Menschen nicht gefährlich. Weltweit sind keine Erkrankungsfälle bekannt.

 

Symbolfoto / Archiv

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