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Kurz berichtet

Stadt Herdecke sucht Schöffen und Jugendschöffen

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Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von fünf Jahren von 2019 bis 2023 gewählt. Besondere Rechtskenntnisse sind nicht erforderlich. Als ehrenamtlicher Richter übt der Schöffe als Vertreter des Volkes neben dem berufenen Richter das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus.

Gesucht werden für Herdecke insgesamt 13 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Wetter und Landgericht Hagen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Rat der Stadt und der Jugendhilfeausschuss schlagen mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und ihren ordentlichen Wohnsitz in Herdecke haben. Sie dürfen weder vorbestraft, noch aus sonstigen Gründen nicht befähigt sein, ein öffentliches Amt auszuüben.

Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können bis zum 11. Mai 2018 bei der Stadt Herdecke, Kirchplatz 3, im Büro für Rats- und Verwaltungsangelegenheiten abgegeben oder per Mail an: wahlamt@herdecke.de gesendet werden.

Interessenten für das Amt der Jugendschöffen richten ihre Bewerbung ebenfalls bis zum 11. Mai 2018 an das Jugendamt der Stadt Herdecke, Goethestraße 14 oder per Mail an: jugendamt@herdecke.de.

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Die Bewerbungsformulare und weitere Informationen stehen auf der städtischen Homepage unter www.herdecke.de im Bereich „Wahlen“ zur Verfügung.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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