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Regionalplan Ruhr: Entwurf sieht mehr Gewerbeflächen in Herdecke vor

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 6. Juli 2018 beschlossen, einen neuen Regionalplan für die Metropole Ruhr aufzustellen. Jetzt haben Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände bis zum 27. Februar 2019 die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.

Für Herdecke sieht der Planentwurf ein Potenzial für die Ausweisung von Gewerbeflächen südlich der Ender Talstraße – zwischen den Zu- und Abfahrten nach Kirch- und Westende – vor. „Aber auch abseits dieser markanten Stelle gibt es kleinere Anpassungen bei der Zuordnung von Flächen im Stadtgebiet“, erläutert Bau- und Planungsamtsleiter Daniel Matißik.

Der Entwurf kann in den kommenden sechs Monaten auf der Internetseite des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Pläne in der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm (Hauptstr. 92) in Raum 528 aus. Eingesehen werden können sie von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Bürger, die Erläuterungen wünschen, werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartnerin ist Petra Soika-Bracht, Tel.: 02336/93 2325, Email: P.Soika-Bracht@en-kreis.de.

Neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen legt der Regionalplan Ruhr künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 20 Jahre fest. So schreibt es der Regionalverband Ruhr in einer Mitteilung. „Der künftige Regionalplan Ruhr wird das Leben der Menschen in der Metropole Ruhr für Jahre entscheidend prägen. Platz für neue Arbeitsplätze, zusätzlichen Wohnraum und weitere Freizeitmöglichkeiten wird geschaffen. Gleichzeitig sorgt der Plan für eine schonende Inanspruchnahme des Freiraums“, erläutert RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel in einer Pressemitteilung.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen werden bei der Erarbeitung und Aufstellung des endgültigen Regionalplans im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr erhält danach eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Belange aus der Beteiligung berücksichtigt wurden, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Aufstellung des Regionalplans Ruhr durch Beschluss.

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„Im kommenden Ausschuss für Bauen, Planen und Verkehr werden wir über das Verfahren informieren“, beschreibt Daniel Matißik das weitere Prozedere, bevor sich die Herdecker Politik dann voraussichtlich im vierten Sitzungsblock des Jahres im November und Dezember intensiv mit dem Regionalplanentwurf auseinandersetzt. Die Stellungnahme der Stadt Herdecke zu den Planungen muss dem RVR bis Ende Februar vorliegen.

„Unsere Planungshoheit verlieren wir – egal wie der Regionalplan am Ende aussehen wird – jedoch nicht“, unterstreicht der Bau- und Planungsamtsleiter und weiß um das landschaftlich besonders für die Ender bedeutende Areal vor den Wäldern des Ardeygebirges. Der Rat der Stadt hat das letzte Wort in der Bauleitplanung und entscheidet, wie eine Fläche im Stadtgebiet genutzt werden darf. Eines jedoch sollte nicht außer Acht gelassen werden: seit Jahren fehlen in Herdecke Gewerbeflächen. „Mehrere Unternehmen möchten sich erweitern, finden in unserer Stadt jedoch keine Flächen“, beschreibt Matißik ein Problem, was nicht nur dazu führt, dass Firmen dem Standort zwangsweise den Rücken kehren, sondern auch, dass deutlich weniger Gewerbesteuer in die klamme Stadtkasse gespült wird, als in vergleichbaren Städten. Der RVR hat mit dem Planentwurf nun eine Fläche ins Spiel gebracht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu sehr kontroversen Diskussionen in Bürgerschaft, Politik und Verwaltung führen wird. Spätestens Ende Februar des kommenden Jahres müssen die Stellungnahmen beim RVR sein.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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1 Comment

1 Comment

  1. Harald Nehm

    30. August 2018 at 12:16

    Da dürften die Eigentümer der Flächen doch wohl auch ein Wort zu sprechen haben.

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