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Blaulicht

Feuerwehr: Viele Einsätze am Donnerstag

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Die Feuerwehr Herdecke war am Donnerstag über mehrere Stunden nahezu ununterbrochen im Einsatz und rückte zu einer Vielzahl unterschiedlicher Hilfeleistungen und Brandmeldealarme aus.

Bereits am Vorabend gegen 19:49 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Pflegeheim im Ortsteil Nacken alarmiert. Dort hatte angebranntes Essen die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst. Nach Kontrolle der betroffenen Bereiche konnte schnell Entwarnung gegeben und die Anlage wieder zurückgestellt werden.

Um 11:47 Uhr folgte der nächste Einsatz mit dem Stichwort „Tier in Notlage“. Eine Polizeistreife hatte in der Neuen Bachstraße bei sommerlichen Temperaturen zwei Hunde in einem verschlossenen Fahrzeug aus Düsseldorf festgestellt. Die Polizei beauftragte die Feuerwehr, das Fahrzeug im Sinne des Tierschutzes gewaltsam zu öffnen. Noch bevor entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden mussten, erschien der Fahrzeug- und Hundehalter an der Einsatzstelle. Der Halte zeigte auch gegenüber den Einsatzkräften wenig Verständnis für die Situation. Der Vorfall wurde dokumentiert und zur weiteren Prüfung an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet.

Auf der Rückfahrt zu ihrem Standort wurde die Fahrzeugbesatzung unmittelbar zu einem First-Responder-Einsatz von Personen herangerufen. Vor dem Mühlencenter war eine Frau gestürzt und hatte sich eine schwere Kopfplatzwunde zugezogen. Die Einsatzkräfte übernahmen umgehend die Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Während der Versorgung kam es jedoch zu einem Vorfall, der die Einsatzkräfte besonders betroffen machte: Ein Mann fotografierte gemeinsam mit seinem Kind (im Kinderwagen) die medizinische Versorgung der verletzten Person und versende das Foto. Ein Feuerwehrangehöriger forderte ihn unverzüglich auf, die Aufnahmen zu löschen, und wies auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin. Die Einsatzkräfte zeigten sich im Nachgang erschüttert über dieses Verhalten. „Das Fotografieren oder Filmen von hilflosen Menschen während eines Notfalleinsatzes verletzt nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sondern widerspricht auch den Grundsätzen von Respekt, Würde und Mitmenschlichkeit“, so Einsatzleiter Jens Schumacher. Die Feuerwehr appelliert eindringlich an die Bevölkerung, Einsatzkräfte ihre Arbeit ungestört verrichten zu lassen und die Privatsphäre verletzter oder hilfloser Menschen zu respektieren.

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Um 12:36 Uhr wurde die Feuerwehr dann zu einem Brandmeldealarm in einem chemischen Industriebetrieb an der Wetterstraße alarmiert. Das HLF rückte von der Einsatzstelle Mühlenstraße aus und war zeitnah an der Einsatzstelle. In einer Industriehalle hatte dort ein Wärmemeldekabel vermutlich aufgrund der hohen Außentemperaturen Alarm ausgelöst. Die Halle war vorbildlich geräumt und die Zufahrt zur Einsatzstelle war vorbildlich freigehalten, sodass die Feuerwehr zügig tätig werden konnte. Nach der Kontrolle wurde die Brandmeldeanlage zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.

Um 14:16 Uhr rückte die Feuerwehr erneut in den Ortsteil Nacken aus. Gemeldet war eine Menschenrettung im Rahmen einer unklaren Lage. Nach Erkundung stellte sich heraus, dass keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich waren, sodass der Einsatz vorzeitig beendet werden konnte.

Bereits 23 Minuten später, um 14:39 Uhr, wurde eine hilflose Person hinter einer verschlossenen Wohnungstür in der Straße Rostesiepen gemeldet. Wieder rückte das HLF von der Einsatzstelle am Nacken in Richtung Westende ab. Noch vor dem gewaltsamen Öffnen der Wohnung konnte ein Angehöriger mit einem Zweitschlüssel die Tür öffnen. Die Feuerwehr musste daher auch hier nicht mehr tätig werden. Die Polizei war vor Ort und übernahm die Maßnahmen.

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass insbesondere an warmen Sommertagen Kinder und Tiere niemals in abgestellten Fahrzeugen zurückgelassen werden dürfen. Bereits nach kurzer Zeit können sich lebensgefährliche Temperaturen im Fahrzeuginneren entwickeln. Ebenso bittet die Feuerwehr darum, bei Einsätzen Rücksicht auf Betroffene und Einsatzkräfte zu nehmen und auf Foto- oder Videoaufnahmen zu verzichten. Es wird auf das StGB § 201a hingewiesen.

 

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Symbolfoto / Archiv