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Alte Schule: Rat erneut gegen Flüchtlingsunterkunft

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Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen stand das durch die Stadt Herdecke bereits im Februar dieses Jahres gekündigte Mietverhältnis in der „Alten Schule“ wieder auf der Tagesordnung der nicht-öffentlichen Ratssitzung. Mit einer knappen Stimmenmehrheit beschloss der Rat einen neuen Mietvertrag mit dem Ehepaar Kouldakidou und Tsentemeidis abzuschließen und auf die Unterbringung von Flüchtlingen in dem Gebäude am Oberen Ahlenbergweg zu verzichten.

Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster machte vor der Abstimmung deutlich, dass es bereits eine Entscheidung durch die Aufsichtsbehörde zu der Kündigung gibt und empfahl, den Punkt daher von der Tagesordnung abzusetzen. Rechtsdezernent Dr. Lars Heismann ergänzte, dass auch der neuerliche Beschluss voraussichtlich rechtswidrig sei.  Die Mehrheit des Rates sprach sich dagegen aus, so dass die Verwaltung nun erneut verpflichtet ist, eine Beanstandung des Ratsbeschlusses zu prüfen.

 

Alte Schule – Chronologie einer unendliche Geschichte

Die Stadt Herdecke benötigt nach eigenen Angaben das 272 qm große Gebäude am Ahlenberg für die Unterbringung von Flüchtlingen. Deshalb wurde der Mietvertrag im Februar dieses Jahres zum 30. November 2016 gekündigt. Mit einer knappen Stimmenmehrheit hat der Rat der Stadt am 30. Juni 2016 beschlossen, das Gebäude der „Alten Schule“ weiter den Mietern zur Verfügung stellen zu wollen. Bereits vor der Abstimmung machte die Verwaltung deutlich, dass dieser Beschluss in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sei. Gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW hat der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin einen Beschluss des Rates zu beanstanden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Auf Grund der erheblichen rechtlichen Bedenken hat Dr. Katja Strauss-Köster den Ratsbeschluss beanstandet und die Gründe dafür dem Rat ausführlich dargelegt.

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Im Falle einer Beanstandung hatte dann zunächst der Rat der Stadt erneut die Möglichkeit, seinen Beschluss aufzuheben. Die Abstimmung darüber in der Sitzung am 29. September endete mit Stimmengleichheit, so dass die Kommunalaufsicht, der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entscheiden musste.

Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises hat den Beschluss des Rates der Stadt, das Gebäude der „Alten Schule“ weiter zu vermieten, aufgehoben, da er gegen geltendes Recht verstößt. Damit ist die Aufsichtsbehörde der Beanstandung von Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster gefolgt, die mehrfach auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen hatte.

Die Stadt Herdecke hat im November Räumungsklage erhoben, da die Mieter der Kündigung widersprochen haben. Vor Einreichung der Räumungsklage hat die Bürgermeisterin den Eheleuten  Kouldakidou und Tsentemeidis angeboten, über die neunmonatige Kündigungsfrist hinaus – zur Suche eines neuen Objektes – noch bis zum 30. Juni 2017, also weitere sieben Monate, in der „Alten Schule“ wohnen zu können. Die Mieter haben das Angebot nicht angenommen.

 

Symbolfoto / Archiv

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