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Lärmaktionsplan: Rat der Stadt setzt mit Ablehnung ein Zeichen

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Städte und Gemeinden in Deutschland sind nach Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Grund einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen. Dies geschieht in mehreren Stufen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Nun hat der Rat der Stadt Herdecke mit der Ablehnung des Beschlusses der dritten Stufe des Lärmaktionsplanes ein deutliches Zeichen in Richtung Land und Bund gesendet, um auf das ungelöste Problem der von der A1 ausgehenden Lärmimmissionen aufmerksam zu machen.

Seit vielen Jahren versucht die Stadt, die verantwortlichen Stellen dazu zu bringen, die Situation für die Betroffenen in dem nahe gelegenen Wohngebiet und Schulzentrum zu verbessern – bisher ohne Erfolg.

Der Landesbetrieb Straßen NRW als für die Bundesautobahnen in NRW verantwortlicher Träger hat in seiner Stellungnahme die Schallschutzmaßnahmen an der A1 für ausreichend eingestuft. Wörtlich heißt es: „Entgegen den Ausführungen unter Punkt 4.1 des LAP-Entwurfs sind die vorhandenen Schallschutzmaßnahmen an der BAB 1 durchaus noch ausreichend, um die vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtwerte bzw. Auslösewerte einzuhalten. Sich hier auf „akzeptable Werte“ zu beziehen, entbehrt jeglicher Grundlage“. Die Stadt Herdecke sieht die extreme Lärmbelastung in diesem Bereich als Verpflichtung an, für gesunde Wohnverhältnisse und insbesondere auch Lernverhältnisse für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

 

Symbolfoto / Archiv

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