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Corona: Hinweise der Verwaltung auf verschärfte Vorschriften

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Die Verwaltung hat noch einmal auf die, in Herdecke scheinbar erst ab ab Freitag geltenden verschärften Vorschriften für die Gastronomie hingewiesen.

Alle Cafés und Eisdielen müssen ab Freitag, den 20. März 2020 schließen. Restaurants und Speisegaststätten dürfen ab Freitag frühestens um 6.00 Uhr öffnen und haben spätestens ab 15.00 Uhr zu schließen. Liefer- und Abholdienste dürfen auch nach 15 Uhr weiterhin tätig sein. Aufgrund der Nachfragen über das Bürgertelefon stellt die Stadt Herdecke klar, dass beispielsweise das Café Extrablatt eine Speisegaststätte ist und daher ebenfalls diesen Regelungen unterliegt. Hotels dürfen keine Übernachtungsangebote für Touristen mehr anbieten. Die Stadt Herdecke möchte die Bürgerinnen und Bürger daran erinnern, dass Spielplätze und ab Freitag auch Bolzplätze geschlossen sind. Die Einhaltung der Regeln, die  auf Grund der Pandemielage von Bundes- und Landesregierung vorgegeben wurden, wird das Ordnungsamt kontrollieren. Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Straftaten.

Derzeit gilt auch in Herdecke (noch) keine Ausgangssperre. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI-Klassifizierung werden für den Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt Betretungsverbote insbesondere für Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen der Pflege. Diese Einrichtungen haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.

Ausdrücklich nicht geschlossen werden weiterhin der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird dabei bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13.00 bis 18.00 Uhr gestattet. Bekräftigt wird, dass Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen dürfen.

Die Stadt Herdecke weist auf Grund der Pandemielage darauf hin, dass alle geöffneten Einrichtungen ihren Betrieb nur unter Beachtung besonderer hygienischer Vorkehrungen weiterführen dürfen. Diese Vorkehrungen beinhalten unter anderem die Steuerung des Zutritts und die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände von 2 Metern.

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Aufgrund der äußerst dynamischen Lage der Pandemie können zeitnah weitere Änderungen der Allgemeinverfügung, die neben vielen weiteren Informationen auch im Wortlaut auf der städtischen Homepage unter www.herdecke.de/corona abzurufen ist, getroffen werden. Das Bürgertelefon der Stadt Herdecke ist für Fragen montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter 02330 – 611350 erreichbar.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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