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Osterfeuer: Städtische Infos zu dem beliebten Brauch

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Seit Jahrhunderten feiern die Menschen mit dem Osterfeuer das Ende des Winters. So werden auch in Herdecke bald wieder zahlreiche Veranstalter zum gemütlichen Beisammensein am wohlig warmen und knisternden Feuer einladen. Allerdings bittet die Stadt Herdecke um Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein beim Spiel mit dem Feuer und gibt einige grundlegende Hinweise.

Das Osterfeuer unterliegt als so genanntes Brauchtumsfeuer der Anzeigepflicht beim Ordnungsamt. Das Abbrennen muss spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung von der Veranstalterin oder vom Veranstalter beim Ordnungsamt der Stadt Herdecke angezeigt werden. Dabei sind Ort und Zeitraum des Osterfeuers sowie Art und Menge des Brennmaterials anzugeben. Auch ein Lageplan oder eine Skizze mit der Örtlichkeit, Name und Anschrift der Veranstalterin bzw. des Veranstalters muss die Anzeige beinhalten. Brauchtumsfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung abgebrannt werden. So schreibt es die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern seit dem Jahre 2005 vor.

„Aus Sicherheitsgründen muss das Feuer von zwei volljährigen Personen ständig beaufsichtigt werden“, weiß Ilka Biegota, Leiterin des Ordnungsamtes in Herdecke. Eine dieser Aufsichtspersonen ist als Kontaktperson ebenfalls in der Anzeige mit Name, Anschrift und Telefonnummer mit zu benennen und muss während der Veranstaltung ständig erreichbar sein.

Am Karsamstag darf das Feuer nicht vor 18 Uhr entzündet werden und muss bis spätestens 24 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial sind ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum oder Schnittholz erlaubt. Das Material muss abgelagert, trocken und frei von Verpackungen oder Lacken sein. Wichtig: Um Kleintiere und nistende Vögel zu schützen, sollte der Holzhaufen am „Feuertag“ noch einmal umgeschichtet werden! „Wir werden am Karsamstag Kontrollen durchführen und überprüfen, ob die entsprechenden Genehmigungen vorliegen und alle Auflagen von den einzelnen Veranstaltern befolgt wurden“, macht Ilka Biegota aufmerksam.

Die Leiterin des Ordnungsamtes gibt einen weiteren Hinweis: Aus Sicherheitsgründen darf das Feuer bei längerer Trockenheit und starkem Wind trotz vorheriger ordnungsgemäßer Anzeige nicht angezündet werden. „Das wäre zu gefährlich und ist daher nicht gestattet“, erklärt sie. Außerdem darf das Osterfeuer eine Fläche von fünf Metern Durchmesser und die Aufschichtung des Brennmaterials eine Höhe von zweieinhalb Metern nicht übersteigen. Zu Gebäuden muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern gehalten werden, zu Waldflächen und Straßen ein Abstand von 100 Metern.

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Näheres können Interessierte dem Dienstleistungsservice der städtischen Homepage unter www.herdecke.de entnehmen. Dort stehen auch die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern“ sowie das Formular für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers als Download zur Verfügung.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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