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„Alte Schule“: Aufsichtsbehörde hebt Ratsbeschluss auf

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Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises hat den Beschluss des Rates der Stadt vom 30. Juni dieses Jahres, das Gebäude der „Alten Schule“ weiter zu vermieten, aufgehoben, da er gegen geltendes Recht verstößt. Damit ist die Aufsichtsbehörde der Beanstandung von Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster gefolgt, die mehrfach auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen hatte.

Warum musste die Kommunalaufsicht entscheiden?

Die Stadt Herdecke benötigt das 272 qm große Gebäude am Ahlenberg für die Unterbringung von Flüchtlingen. Deshalb wurde der Mietvertrag im Februar dieses Jahres zum 30. November 2016 gekündigt. Mit einer knappen Stimmenmehrheit hat der Rat der Stadt am 30. Juni 2016 beschlossen, das Gebäude der „Alten Schule“ weiter den Mietern zur Verfügung stellen zu wollen. Bereits vor der Abstimmung machte die Verwaltung deutlich, dass dieser Beschluss rechtswidrig sei. Gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW hat der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin einen Beschluss des Rates zu beanstanden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Auf Grund der erheblichen rechtlichen Bedenken hat Dr. Katja Strauss-Köster den Ratsbeschluss beanstandet und die Gründe dafür dem Rat ausführlich dargelegt. Im Falle einer Beanstandung hatte dann zunächst der Rat der Stadt erneut die Möglichkeit, seinen Beschluss aufzuheben. Die Abstimmung darüber in der vergangenen Sitzung am 29. September endete mit Stimmengleichheit, so dass die Kommunalaufsicht, der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entscheiden musste.

Wie geht es nun weiter?

Die Kündigung ist im Februar dieses Jahres zum 30. November ausgesprochen. Bereits vor einigen Wochen hat die Bürgermeisterin den Mietern des Gebäudes am Oberen Ahlenbergweg angeboten, über die neunmonatige Kündigungsfrist hinaus – zur Suche eines neuen Objektes – noch bis zum 30. Juni 2017, also weitere sieben Monate, in der „Alten Schule“ wohnen zu können. Bedauerlicherweise haben die Mieter das Angebot nicht angenommen. Der Stadt Herdecke bleibt somit nichts anderes übrig als Räumungsklage zu erheben, obwohl mehrfach signalisiert wurde, an einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Einigung mitarbeiten zu wollen.

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Symbolfoto / Archiv

 

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