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Kurz berichtet

Verwaltung informiert: Räum- und Streupflichten bei Eis und Schnee

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Die Meteorologen warnen bereits: In der kommenden Nacht könnten die ersten Schneeflocken fallen. Zum Start der kalten Jahreszeit bittet die Stadtverwaltung Herdecke daher sowohl Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer als auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer um Rücksichtnahme und Beachtung einiger grundsätzlicher Regeln.

Die wichtigsten Fragen zum Thema Schneeräumpflicht hat die Stadtverwaltung in einem Katalog für die Herdecker Bürgerinnen und Bürger zusammengefasst:

Wer ist zum Räumen auf den Gehwegen verpflichtet?

Die Gehwege vor dem Grundstück sind von der Eigentümerin oder dem Eigentümer von Schnee und Eis zu befreien. Eigentümerinnen und Eigentümer überträgt die Pflicht zum Räumen häufig auf die Mieterinnen und Mieter.

Wie sind die Gehwege zu räumen?

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Die Gehwege müssen, wenn Sie eine solche Mindestbreite haben, in einer Breite von mindestens 1,00 m vom Schnee freigehalten werden, ansonsten in ihrer jeweiligen Breite. Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen sind nur die Gehwege freizuhalten. Bei Straßen ohne Gehwege ist auf beiden Fahrbahnen eine Breite von mindestens 1,00 m zu schaffen. In Fußgängerzonen ist beidseitig ein Streifen von mindestens 1,50 m, in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehwege von mindestens 1,00 m von Schnee freizuhalten.

Darf ich Streusalz verwenden?

Grundsätzlich ist die Verwendung von Streusalz verboten. Es sollen abstumpfende Mittel verwendet werden. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) sowie an gefährlichen Stellen (zum Beispiel Treppen, Rampen, Brücken, starkem Gefälle) ist die Verwendung von Streusalz erlaubt.

Wann (zu welchen Zeiten) muss der Gehweg vor meinem Grundstück schnee- und eisfrei sein?

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

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Wohin mit dem Schnee?

Der Schnee ist auf den an die Fahrbahnen grenzenden Teilen der Gehwege oder – wo dies nicht möglich ist – auf den öffentlichen Verkehrsflächen so zu lagern, dass der Fahr- oder Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen geschafft werden.

Muss ich Eis und Schnee von meinem Hausdach entfernen?

Nicht nur in Bayern und Österreich wird durch Schilder häufig vor sogenannten Dachlawinen gewarnt. Diese können für den Fußgänger sogar lebensgefährlich sein. Überhänge sind daher umgehend zu entfernen. Dies gilt auch für Eiszapfen, die beim Herunterfallen, besonders aus großer Höhe, zu schweren Verletzungen führen können.

Kann die Schneelast auf Dächern gefährlich sein?

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Ja, die Schneelast auf Dächern kann sogar sehr gefährlich sein und schlimmstenfalls zum Einsturz eines Gebäudes führen. Im Falle von länger anhaltenden und starken Schneefällen empfiehlt es sich, die Dachkonstruktion von Experten (Bauingenieuren, Architekten, Dachdeckern, etc.) prüfen zu lassen. Die Dachflächen sollten im Extremfall nicht betreten werden. Gefahrenstellen sind möglichst mit Flatterband oder Schildern zu kennzeichnen.

Wo kann ich mich über Busausfälle informieren?

Die meisten Verkehrsbetriebe haben eine Hotline eingerichtet und informieren auf ihrer Homepage über Busausfälle. Eine Übersicht der Verkehrsbetriebe mit ihren Kontaktdaten gibt es auf der städtischen Homepage www.herdecke.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice.

Meine Straße wurde nicht geräumt – wieso nicht?

Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer festgelegten Prioritätenliste. Zunächst werden die Hauptverkehrsstraßen und solche Straßen, die für den Busverkehr dienen, geräumt. Anliegerstraßen finden demnach erst nachfolgend Berücksichtigung. Im Falle von anhaltenden Schneefällen kann es vorkommen, dass die Straßen mit hoher Priorität so schnell wieder unbefahrbar sind, dass diese in sehr kurzen Abständen erneut geräumt werden müssen und somit die Nebenstraßen zeitweise nur sehr eingeschränkt oder im Extremfall gar nicht geräumt werden. Den Technischen Betrieben stehen vier Räumfahrzeuge sowie zwei Trecker und fünf Kleintransporter für den Winterdienst zur Verfügung. Mehr als 20 Mitarbeiter kümmern sich in Tag- und Nachtschichten an sieben Tagen die Woche um den Winterdienst in Herdecke.

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Meine Mülltonne wurde nicht abgeholt – an wen kann ich mich wenden?

Die Kolleginnen und Kollegen, die ansonsten auf dem Müllwagen oder der Kehrmaschine unterwegs sind, werden bei Schnee und Eis für den Winterdienst eingesetzt, weshalb es zeitweise auch zu Verzögerungen bei der städtischen Müllabfuhr kommen kann. Zudem ist die Abholung der Mülltonnen bei Schneefall deutlich erschwert und nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte lassen Sie Ihre Mülltonne auch noch am Folgetag an der Straße stehen. Bei weitergehenden Fragen zur Abholung der Müllgefäße stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Technischen Betriebe gerne unter 611-413 zur Verfügung.

Warum ist besondere Rücksichtnahme beim Parken auf schneebedeckter Fahrbahn so wichtig?

Es ist sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Technischen Betrieben bei starken Schneefällen nur unter großen Anstrengungen möglich, den Schnee von den Gehwegen und Fahrbahnen beiseite zu räumen. Durch den Schnee auf den Fahrbahnen entfällt häufig notwendiger Parkraum und als Konsequenz wird oft falsch geparkt. Daher werden alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gebeten, auch an die anderen Fahrzeugführer zu denken, denen das Fahren durch falsch abgestellte Fahrzeuge erheblich erschwert wird. Auf vielen Straßen begegnen sich Busse und Lastwagen. Und ganz besonders wichtig ist es, dass Feuerwehr und Rettungsdienst zu ihren Einsatzorten gelangen können. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nach Möglichkeit Ihre privaten Stellplätze und Garagen zu benutzen.

 

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Symbolfoto / Archiv

 

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