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Neue Tierschutzverordnung nimmt Katzenhalter in die Pflicht
Im Ennepe-Ruhr-Kreis werden durch die freiwillige Initiative von Tierschutzorganisationen und Privatpersonen Jahr für Jahr rund 400 freilebende, verwilderte Katzen und Kater kastriert. Das Problem: Bisher gab es dafür keine gültige Rechtsgrundlage, theoretisch war gegen die Tierschützer jederzeit eine Strafanzeige möglich. Das hat der Kreistag jetzt mit der mehrheitlichen Verabschiedung einer so genannten Katzenschutzverordnung geändert. Ausgangspunkt dafür war ein Antrag der Fraktion Freie Wähler Ennepe-Ruhr/Piratenpartei.
Welchen Effekt der Einsatz der Tierschützer hat, zeigt folgende Rechnung: Katzen haben durchschnittlich zwei Würfe mit insgesamt – vorsichtig gerechnet – vier Welpen pro Wurf. Dieser Nachwuchs ist nach fünf bis acht Monaten ebenfalls geschlechtsreif. Werden in einem Jahr folglich 200 verwilderte Katzen nicht kastriert, bekommen sie 800 Welpen, davon gut die Hälfte weibliche Tiere. Ein Jahr später sorgen folglich 600 Katzen für 2.400 Welpen.
Dieser Hinweis auf die unkontrollierte Vermehrung ist ebenso eindeutig wie die Folgen für die in den Beständen lebenden Katzen. Viele der verwilderten Tiere, so die Erfahrungen der Tierschutzvereine und niedergelassenen Tierärzte, leiden unter Krankheiten wie Katzenschnupfen, -leukose und -aids. Dazu kommen Unter- und Mangelernährung sowie geschwächte Immunsysteme. Traurige Tatsache: Jede fünfte der eigentlich zur Kastration eingefangenen, verwilderten Katzen ist so schwer erkrankt, dass sie eingeschläfert werden muss.
Die Verordnung sieht nun vor, dass der Kreis Dritte damit beauftragen kann, freilebende Katzen einzufangen, zu kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Damit können die Tierschutzorganisationen ab 2017 die bisherige rechtliche Grauzone verlassen und ihre Arbeit im Kampf gegen die ungebremste Vermehrung wildlebender Katzen fortsetzen. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, für die ein Halter nicht zu ermitteln ist, trägt der Kreis.
Besonders für Halter von Katzen, die ihre Tiere frei laufen lassen, bringt das neue Regelwerk eindeutige Pflichten mit sich. Die größte Auflage: Nach einer Übergangsfrist dürfen ab dem 1. April 2017 nur noch kastrierte Katzen und Kater als Freigänger unterwegs sein. Ebenfalls zu beachten: Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und anschießend registriert werden.
Hintergrund: In Lebendfallen können natürlich auch Freigängerkatzen aus Privathaushalten gefangen werden. Sind diese Katzen nicht zu identifizieren, wird aufgrund des Verhaltens und des Ernährungs- und Pflegezustandes festgestellt, ob es sich um eine verwilderte Katze handelt. In allen Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass es sich nicht um eine verwilderte Katze handelt, werden diese Katzen im Tierheim untergebracht und nach Ablauf einer Frist kastriert und gekennzeichnet. Meldet sich der Halter erst nach diesem Eingriff, hat er die Kosten zu übernehmen.
Symbolfoto / Archiv