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Verwaltung warnt vor geschäftstüchtigen Kanalguckern

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Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Herdecke noch einmal darauf hin, dass die Dichtheitsprüfpflicht gesetzlich neu geregelt wurde. Gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw) vom 17.10.2013 ist eine solche Prüfung nur noch in Wasserschutzgebieten gesetzlich vorgeschrieben. 

Eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung, wie aktuell von Verkäufern, die sowohl von Haustür zu Haustür unterwegs sind als auch vermehrt telefonisch Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen, besteht nach derzeitiger Rechtslage für Herdecker Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Thorsten Golupski von den Technischen Betrieben Herdecke unter Telefon: 02330-611 414 oder per Mail an: thorsten.golupski@herdecke.de sowie auf der städtischen Homepage www.herdecke.de unter der entsprechenden Dienstleistung im Bürgerservicebereich.

Symbolfoto / Archiv

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